Wir, die Ingenieurversorgung
Niedersachsen, sind Ihr berufsständisches Versorgungswerk. Egal ob es um Ihre
Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung geht, wir sind der Ansprechpartner für die Mitglieder der Ingenieurkammer Niedersachsen, der Brandenburgischen Ingenieurkammer sowie der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau.
Ab 1. Januar 2025 gelten in ganz Deutschland einheitliche Werte für die monatlichen Beiträge zur Rentenversicherung und für die Beitragsbemessungsgrenze. Damit ist die schrittweise Angleichung des Rentenrechts vollendet. Diese wurde 2017 im Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung auf den Weg gebracht. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass sich ab Januar auch Änderungen bei Ihren Beiträgen zum Versorgungswerk ergeben können