Wir, die Ingenieurversorgung
Niedersachsen, sind Ihr berufsständisches Versorgungswerk. Egal ob es um Ihre
Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung geht, wir sind der Ansprechpartner für die Mitglieder der Ingenieurkammer Niedersachsen, der Brandenburgischen Ingenieurkammer sowie der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau.
Damit Ihre Überweisungen an das Versorgungswerk reibungslos ankommen, sollten Sie immer den korrekten Namen des Versorgungswerkes eintragen. So vermeiden Sie Warnhinweise der Bank und zusätzliche Freigaben. Der korrekte Empfängername lautet "Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen".
Keine neue Rentenart, sondern ein Steuerbonus: Anders als der Name vermuten lässt ist die zum Jahresbeginn eingeführte Aktivrente eine steuerliche Förderung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rentenalter. Somit gelten für Mitglieder von Versorgungswerken dieselben Regelungen wie für gesetzlich Rentenversicherte. Allerdings profitieren nicht alle Rentnerinnen und Rentner von den Regelungen.