Wir, die Ingenieurversorgung
Niedersachsen, sind Ihr berufsständisches Versorgungswerk. Egal ob es um Ihre
Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung geht, wir sind der Ansprechpartner für die Mitglieder der Ingenieurkammer Niedersachsen, der Brandenburgischen Ingenieurkammer sowie der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau.
Damit Ihre Überweisungen an das Versorgungswerk reibungslos ankommen, sollten Sie immer den korrekten Namen des Versorgungswerkes eintragen. So vermeiden Sie Warnhinweise der Bank und zusätzliche Freigaben. Der korrekte Empfängername lautet "Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen".
Einige Rentnerinnen und Rentner der Ingenieurversorgung Niedersachsen nutzen beim Ausfüllen ihrer Steuererklärung die vom Versorgungswerk angebotene Rentenbezugsmitteilung. Die Bescheinigungen 2025 werden von uns Anfang März verschickt.